Freelancer als Dolmetscherin:
Flüsterdolmetschen für einen einzelnen Teilnehmer einer Konferenz
Konferenzdolmetschen mit Mikrophon und Dolmetscheranlage in einem Team
Begleitdolmetschen in Hallen und auf Messen
Gerichtsdolmetschen vor Gerichten konsekutiv oder simultan
Übersetzen und Beglaubigen von Urkunden und Verträgen
Leistungen werden für Übersetzer und Dolmetscher festgelegt.
Neben europäischen Standards gibt es die AGBs, die ich nach dem
BDÜ richte.
Es wird nach Tagessätzen abgerechnet. Ein Tagessatz wird nach der Art des Einsatzes (konsekutiv oder simultan), inhaltlichem und terminologischem Vorbereitungsaufwand sowie der Größe des Teams berechnet. Die Kosten für An- und Abreise und notwendige Hotelübernachtungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Übersetzungen werden üblicherweise mit einem Zeilenpreis abgerechnet. Dieser richtet sich nach Art und Schwierigkeitsgrad des Textes sowie der Lieferfrist und bezieht sich auf eine Normzeile (55 Anschläge) in der Zielsprache. Mein Richtpreis pro Normzeile (normaler Schwierigkeitsgrad) beträgt 1,14 EUR zzgl. MwSt. Die Mindestpauschale beträgt 30,00 EUR zzgl. MwSt. Bei umfangreichen oder regelmäßigen Aufträgen erhalten Sie natürlich Sonderkonditionen.
Um Ihnen ein angemessenes Angebot unterbreiten zu können, erstelle ich mein Angebot ausschließlich nach Ansicht des zu übersetzenden Textes oder eines repräsentativen Textausschnitts.
Es können auch Zusatzleistungen vereinbart werden, wie z.B. die Beachtung von Referenzen (Glossare, Vorübersetzungen, Stilrichtlinien usw.). Bei aufwendigen Formatierungen werden Zuschläge berechnet.
Stand: 01.01.2007
Zwischen der Dolmetscherin/dem Dolmetscher und dem Veranstalter wird ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag sieht folgende Punkte vor:
1. Seitens des Veranstalters:
1.1 Verbindliche Angaben über Datum und Ort der Veranstaltung
1.2 Namen und Firmenbezeichnung, genaue Anschrift für Rechnungsstellung
1.3 AnsprechpartnerIn des Kunden vor und während der Veranstaltung
2. Seitens der DolmetscherInnen:
2.1 Namen und Sprachenkombination der DolmetscherInnen
2.2 Konferenzsprachen
2.3 Art der Verdolmetschung - Simultan/Konsekutiv/Flüstern/Gruppen
2.4 Arbeitszeiten der Dolmetscher
2.5 Name des Beratenden Dolmetschers/Koordinators der Dolmetsch-Teams
2.6 Namensangaben der DolmetscherInnen samt Sprachkombinationen
3. Seitens der Konferenztechnik:
3.1 AnsprechpartnerIn während der Veranstaltung für die Konferenztechnik
4. Vereinbarung über Honorar und Leistungsumfang (Honorar je nach Art der Leistung)
4.1 Simultandolmetschen
4.2 Flüsterdolmetschen
4.3 Konsekutivdolmetschen
4.4 (Werks-)Führungen
4.5 Reisekosten, Tagegeld, Zeitaufwandsentschädigung
5. Mehrarbeit über die normalen Arbeitszeiten gemäß Ziffer 1.4 hinaus
5.1 Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z.B. Besichtigungen, Abendessen)
5.2 Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz
5.3 Dolmetschen des Sprechtextes von Filmen
6. Alle Beträge unter Ziffer 4 und 5 sind ohne Abzug zahlbar und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungslegung.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher so bald wie möglich, spätestens jedoch 2 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz aller Arbeitsunterlagen wie Tagesordnung, Redebeiträge, Berichte, Anträge usw., auszuhändigen.
8. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie.
9. Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
10. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig und bedarf einer separaten vertraglichen Vereinbarung.
11. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
12. Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Beratenden Dolmetschers und ist dem Auftraggeber mitzuteilen.
13. Der Dolmetscher wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn die Simultananlage oder die Bedienung vom Beratenden Dolmetscher als unzureichend befunden wird. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
14. Im Falle von Höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der Höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten (z.B. Flug- und Bahnreservierungen), zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen (z.B. Telefongebühren, Übersetzungen) zu bezahlen.
15. Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den in diesem Vertrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten und auf ein Ausfallhonorar.
16. Ausfallhonorarregelung: Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag aus Gründen, die der Dolmetscher nicht zu vertreten hat, wird das vereinbarte Honorar zuzügl. USt.
wie folgt fällig:
a) Rücktritt bis zu 90 Tage vor Konferenzbeginn: 20%
b) Rücktritt bis zu 30 Tage vor Konferenzbeginn: 40%
c) Rücktritt bis zu 14 Tage vor Konferenzbeginn: 60%
d) Rücktritt zu einem noch späteren Zeitpunkt: 100%
17. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
18. Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Entstandene Kosten der An- und Abfahrt und Unterkunft sind von der Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
19. Sonstige Vereinbarungen: Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht.